Direkt zum Inhalt

BAP-2027 · V1.0 · Stand 22.08.2026

BAP 2027 — Beitragsanpassung: Ihr Fahrplan

Ihre private Krankenversicherung passt den Beitrag zum 1. Januar 2027 an. Das ist kein Einzelfall und keine Willkür — aber es ist der richtige Anlass, den Vertrag zu prüfen. Wir prüfen die Mitteilung formal, rechnen Ihre Beitragswirkung und legen Ihnen alle Optionen in Zahlen vor. Entscheiden Sie danach in Ruhe.

Kein betroffener Kunde ohne aktives Informationsangebot. Keine Entscheidung ohne dokumentierte Beratung.

Keine Kündigung ohne Nachweis der Anschlussdeckung.

Nicht weil wir schneller wechseln, sondern weil wir zuerst prüfen, was Ihnen erhalten bleibt. Jede Aussage in Ihrem Report ist an eine Norm und an eine Textstelle Ihres Schreibens gebunden.

So läuft es ab — fünf Schritte

  1. Schritt 1

    Schreiben hochladen

    Laden Sie die Anpassungsmitteilung Ihres Versicherers hoch — am besten sofort nach Erhalt, denn ab dem Zugang laufen Fristen.

  2. Schritt 2

    Prüfung & Optionen-Report

    Wir prüfen das Schreiben formal und berechnen Ihre Beitragswirkung. Innerhalb von 5 Arbeitstagen erhalten Sie Ihren persönlichen Optionen-Report mit Ampelbewertung.

  3. Schritt 3

    Gespräch

    In 20–40 Minuten per Telefon oder Video gehen wir den Report gemeinsam durch — Ihre Fragen, Ihre Prioritäten, alle Optionen in Zahlen.

  4. Schritt 4

    Ihre Entscheidung

    Sie entscheiden — beibehalten, intern wechseln, anpassen oder umdecken. Wir dokumentieren Beratung und Entscheidung, wie es das Gesetz vorsieht.

  5. Schritt 5

    Umsetzung & Kontrolle

    Wir stellen die Anträge, wahren die Fristen und prüfen im Januar, dass alles korrekt umgesetzt ist. Den Status sehen Sie jederzeit im Portal.

Ihre Terminschiene bis zum 1. Januar 2027

Der einzige Termin, den niemand nachholen kann, ist der Ablauf der Zwei-Monats-Frist nach Zugang der Mitteilung. Alles andere planen wir rückwärts von Ihrer Entscheidung.

  1. Zugang der Mitteilung

    ab November 2026

    Mit dem Zugang beginnt die Zwei-Monats-Frist des Sonderkündigungsrechts. Bitte notieren Sie das Datum und laden Sie das Schreiben sofort hoch.

  2. Prüfung und Optionen-Report

    innerhalb von 5 Arbeitstagen

    Formalprüfung, Beitragswirkung und Optionen A–E mit Ampelbewertung liegen in Ihrem Zugang bereit.

  3. Beratungsgespräch

    20–40 Minuten, Telefon oder Video

    Wir gehen den Report gemeinsam durch — Ihre Fragen, Ihre Prioritäten, alle Zahlen.

  4. Entscheidung

    Ziel: 15. Dezember 2026

    Frühe Entscheidung erlaubt es, einen internen Tarifwechsel auf denselben Termin wie die Anpassung zu legen.

  5. Wirksamkeit

    1. Januar 2027

    Neue Prämie beziehungsweise gewechselter Tarif wird wirksam.

  6. Nachkontrolle

    Januar 2027

    Wir prüfen Police und ersten Beitragseinzug gegen die Entscheidung und melden Abweichungen.

Sofortprüfung — Mitteilung hochladen

Die Prüfung ist regelbasiert: Wir belegen jeden Pflichtinhalt der Mitteilung mit der Textstelle, rechnen Ihre Beitragswirkung und die Zwei-Monats-Frist nach § 205 Abs. 4 VVG und bewerten die Optionen A bis E. Fehlt ein Beleg, bleibt der Punkt offen — wir raten nicht.

Warum der Beitrag steigt

Kostenentwicklung

Medizinischer Fortschritt, höhere Leistungsausgaben, längere Lebenserwartung und das Zinsumfeld verändern die Kalkulationsgrundlagen.

Sprungeffekt

Versicherer dürfen nur anpassen, wenn gesetzliche Schwellenwerte überschritten sind. Deshalb kommen Anpassungen gebündelt — mehrere Jahre in Folge sind oft Nachholeffekte, keine Willkür.

Kontrolle

Jede Anpassung muss ein unabhängiger Treuhänder prüfen, und der Versicherer muss die maßgeblichen Gründe mitteilen. Genau das prüfen wir in Schritt 2.

Ihre Optionen A bis E

Drei Dinge, die Sie jetzt nicht tun sollten

  • Nicht vorschnell kündigen. Eine Kündigung ist nur wirksam mit Nachweis einer lückenlosen Anschlussversicherung — und kann erworbene Rechte unwiderruflich kosten.
  • Gesundheitsfragen nie „ungefähr“ beantworten. Unvollständige Angaben gefährden den neuen Vertrag.
  • Keine Vergleiche nur nach Beitrag. Entscheidend sind gleichartige Leistungen und der Beitragsverlauf bis ins Alter.

Warum Sie diesen Schritt mit uns gehen sollten

Nicht weil wir schneller wechseln, sondern weil wir zuerst prüfen, was Ihnen erhalten bleibt. Jede Aussage in Ihrem Report ist an eine Norm und an eine Textstelle Ihres Schreibens gebunden.

Erworbene Rechte zuerst sichern

Wir prüfen immer zuerst den Tarifwechsel im eigenen Unternehmen nach § 204 VVG. Alterungsrückstellung, Eintrittsalter und erworbene Rechte bleiben dabei erhalten — für gleiche Leistungen ohne neue Gesundheitsprüfung.

§ 204 Abs. 1 VVG · Option A wird in jedem Vorgang zuerst gerechnet

Fristen werden gewahrt, nicht verpasst

Das Sonderkündigungsrecht endet zwei Monate nach Zugang der Mitteilung. Wir erfassen das Zugangsdatum, berechnen die Frist und führen sie mit Ampel im Status-Cockpit — Ihre Entscheidung ist bis Mitte Dezember terminiert, nicht bis zur letzten Minute.

§ 205 Abs. 4 VVG · Fristenampel je Vorgang

Formalprüfung der Mitteilung

Wir prüfen belegorientiert, ob das Schreiben die maßgeblichen Gründe nennt, die Treuhänderzustimmung ausweist und über Wechsel- und Kündigungsrechte informiert. Jeder Prüfpunkt erhält eine Ampel und einen Textstellenverweis — nachlesbar, nicht behauptet.

§ 203 Abs. 2 und 5 VVG · acht Formalpunkte mit Fundstelle

Alle Optionen in Zahlen, nicht in Meinungen

Beibehalten, intern wechseln, anpassen oder umdecken: Sie sehen Beitragswirkung, Eigenrisiko und den Preis eines Wechsels — einschließlich der Nachteile eines Anbieterwechsels. Auch „nichts ändern“ ist ein dokumentiertes Ergebnis.

Optionen A–E mit Ampel und Begründung

Kein Verkaufsdruck, keine Provisionslogik

Der interne Fahrplan verbietet ausdrücklich Kündigung ohne Anschlussdeckung, Vergleiche nur nach Beitrag und Umdeckung ohne belastbaren Vorteil. Empfehlung bleibt Empfehlung; die Entscheidung treffen Sie.

No-Go-Katalog des internen BAP-Fahrplans

Vollständige Dokumentation, die Sie behalten

Optionen-Report, Beratungsprotokoll und Umsetzungsnachweis liegen dauerhaft in Ihrem Zugang. Im Januar prüfen wir gegen, dass der Versicherer die Entscheidung korrekt umgesetzt hat.

Phase 6 und 7 des internen Fahrplans · Nachkontrolle Januar

Drei Wege — und was sie tatsächlich bedeuten

Sie handeln allein

riskant

Sie lesen die Mitteilung, vergleichen selbst und beantragen bei Bedarf einen Tarifwechsel oder kündigen.

Zu bedenken: Die Zwei-Monats-Frist läuft still ab. Ohne vollständige Tarifliste des Versicherers bleibt offen, welche gleichartigen Tarife nach § 204 VVG überhaupt zur Verfügung stehen; eine Kündigung ohne Nachweis der Anschlussdeckung ist unwirksam oder kostet erworbene Rechte.

Vergleichsportal oder Wechselvertrieb

unvollständig

Sie erhalten Angebote anderer Versicherer, meist sortiert nach Monatsbeitrag.

Zu bedenken: Der Beitragsvergleich blendet aus, was der Wechsel kostet: Alterungsrückstellung geht ganz oder teilweise verloren, es gilt ein neues Eintrittsalter und eine erneute Gesundheitsprüfung. Der Wechsel im eigenen Unternehmen — Ihr gesetzliches Recht — wird dort typischerweise gar nicht gerechnet.

Prüfstrecke bei HanseProtect

empfohlen

Upload der Mitteilung, Formalprüfung mit Textstellenverweis, Fristenrechnung, Optionen A–E mit Ampel, Gespräch, dokumentierte Entscheidung, Umsetzung und Nachkontrolle im Januar.

Zu bedenken: Wir ersetzen keine Rechtsberatung: Bei formalen Auffälligkeiten benennen wir die zuständigen Stellen (Fachanwalt, Verbraucherzentrale, Ombudsmann) statt selbst zu bewerten.

Fragen, die Mandanten vor dem Upload stellen

Jetzt starten: Schreiben hochladen

Zugang in zwei Minuten. Danach sehen Sie jeden Schritt, jede Frist und jedes Dokument in Ihrem persönlichen Status-Cockpit.

Nicht weil wir schneller wechseln, sondern weil wir zuerst prüfen, was Ihnen erhalten bleibt. Jede Aussage in Ihrem Report ist an eine Norm und an eine Textstelle Ihres Schreibens gebunden.

Ab Zugang der Mitteilung läuft die Zwei-Monats-Frist des § 205 Abs. 4 VVG. Je früher der Upload, desto größer der Entscheidungsspielraum.

Status im Portal

  1. 1Eingegangen — Mitteilung im Portal erfasst.
  2. 2In Prüfung — Formale Prüfung und Beitragswirkung werden ermittelt.
  3. 3Report verfügbar — Optionen-Report mit Ampelbewertung steht bereit.
  4. 4Beraten — Beratungsgespräch durchgeführt.
  5. 5In Umsetzung — Anträge gestellt, Fristen überwacht.
  6. 6Dokumentiert — Beratungsprotokoll nach §§ 61/62 VVG bestätigt, Vorgangsakte vollständig.
  7. 7Abgeschlossen — Umsetzung im Januar kontrolliert, Vorgang geschlossen.

Rechtlicher Rahmen

§ 203 Abs. 2 VVG
Prämienanpassung nur bei nicht nur vorübergehender Veränderung der Rechnungsgrundlagen (Versicherungsleistungen, Sterbewahrscheinlichkeit); Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders.
§ 155 Abs. 3 VAG / § 8b MB/KK
Auslösende Faktoren: gesetzlich 10 %, vertraglich in der Regel 5 % Abweichung bei den Versicherungsleistungen; Sterbewahrscheinlichkeit 5 %.
§ 203 Abs. 5 VVG
Mitteilung an den Versicherungsnehmer mit Angabe der maßgeblichen Gründe; Wirksamkeit zu Beginn des zweiten Monats nach Zugang.
§ 204 VVG
Tarifwechselrecht in gleichartige Tarife unter Anrechnung der Alterungsrückstellung und der erworbenen Rechte.
§ 205 Abs. 4 VVG
Kündigungsrecht innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Anpassungsmitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens.
§ 205 Abs. 6 VVG
Kündigung der Pflichtversicherung nur wirksam bei Nachweis einer lückenlosen Anschlussversicherung.
§§ 60–63, 61/62 VVG
Beratungs-, Begründungs- und Dokumentationspflicht des Maklers.
Art. 9 DSGVO
Gesundheitsdaten sind besondere Kategorie; ausdrückliche Einwilligung erforderlich.

Die Prüfung, ob eine konkrete Beitragsanpassung unwirksam ist und Beiträge zurückgefordert werden können, ist Rechtsberatung. Wir prüfen Formalien und Plausibilität, erklären Rechte und verweisen bei Auffälligkeiten an einen Fachanwalt für Versicherungsrecht, die Verbraucherzentrale oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung. Wir formulieren keine Widersprüche für Kunden.