Bedingungswerke der privaten Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherung
geprüft, geklärt und entschieden.
KV und BU werden mit eigenen Prüfdateien ausgewertet: KV in sieben Schritten, BU nach dem MasterCheck-Prüfkatalog in acht Schritten und zwölf Phasen. Beide Strecken arbeiten belegpflichtig, ergebnisoffen und mit menschlicher Fachfreigabe.
- Prüfraster KV
- 19 Themenfelder des Prüfkatalogs
- Prüfraster BU
- 12 Phasen des BU-Prüfkatalogs
Zwei Sparten, ein Prüfmaßstab
Krankenversicherung und Berufsunfähigkeit
KV prüfen — 19 Themenfelder
Prüfraster der grundlegenden Prüfdatei: Zahnstaffel, GOÄ-Erstattung, Hilfsmittelkatalog, Krankentagegeld und Beitragsstabilität — belegpflichtig je Fundstelle.
KV-Vertrag prüfen lassen →BU prüfen — 12 Themenfelder
BU-Prüfkatalog: Verweisungsdogmatik, Prognosezeitraum, Anerkennungs- und Nachprüfungsverfahren, Nachversicherung und SE/VSNS-Katalog nach §§ 172–174 VVG.
BU-Einstieg öffnen →Drei Wege in die Prüfstrecke
Wo möchten Sie beginnen?
Weg 1
Vertrag hochladen und prüfen
AVB, Tarifblatt und Änderungsbescheid als Anhang einreichen. Die Prüfstrecke liest die Klauseln aus, bewertet sie gegen die grundlegende Prüfdatei und belegt jeden Befund mit Fundstelle.
Zur Vertragsprüfung →Weg 2
Prüfraster nachvollziehen
Alle 19 Themenfelder mit Prüfinhalten, typischen Rot-Triggern und Rechtsbezügen — die Grundlage jeder Bewertung, durchsuchbar.
Zu den Prüfpunkten →Weg 3
Bestand vergleichen
Im Bedingungskatalog liegen die bereits ausgelesenen Klauseln je Versicherer. Gegen diesen Bestand wird jeder neue Vertrag abgeglichen.
Zum Bedingungskatalog →Schritt 1 bis 7
KI-Auswertungsprozess
Jeder Schritt hat einen definierten Ein- und Ausgang sowie ein Abbruchkriterium. Wird ein Abbruchkriterium erreicht, ergeht kein Votum, sondern ein Klärungsauftrag. Der Ablauf startet mit dem Auslesen des hochgeladenen Anhangs.
- 01
Eingabe vorbereiten
Vollständigkeit, Lesbarkeit und Zulässigkeit der Unterlagen feststellen; personenbezogene Angaben auf das gutachterlich Erforderliche reduzieren.
- Eingang
- Bedingungswerk, Tarifbeschreibung, Antragsdokument, Nachträge, Beitragsdaten.
- Ausgang
- Dokumentenverzeichnis mit Dateibezeichnung, Seitenzahl, Bedingungsstand und Feststellung, welche Unterlage fehlt.
- Abbruch
- Kein maßgebliches Bedingungswerk vorhanden – Auswertung wird nicht begonnen, es ergeht ein Nachforderungshinweis.
- 02
Stammdaten befüllen
Einzelfallbezug in pseudonymisierter Form herstellen und das Aktenzeichen vergeben.
- Eingang
- Alias, Geburtsjahr, Berufsgruppe, Region, Versicherungsbeginn, Tarifstufe.
- Ausgang
- Kopfbogen der Stellungnahme mit Aktenzeichen nach dem Schema HVM-KV-JJJJ/NNNN und Angabe der Referenzfassung.
- Abbruch
- Berufsgruppe unbekannt – Gewichtung läuft ohne Berufsgruppen-Modifikator, dies ist im Gutachten offenzulegen.
- 03
Phasen-Prüfung
Den Vertrag entlang seines Lebenszyklus prüfen, weil dieselbe Klausel je Phase unterschiedlich schwer wiegt.
- Eingang
- Vertragsphasen von der Antragstellung bis zur Leistungsphase im Alter.
- Ausgang
- Phasenbezogene Befundliste je Kriterium mit Phasengewicht.
- Abbruch
- Eine Phase ist nicht dokumentiert – sie wird als „nicht belegt“ geführt, nicht als beanstandungsfrei.
- 04
Bedingungskatalog anwenden
Jedes Kriterium der Referenzfassung gegen den Bedingungstext prüfen und mit Textstelle belegen.
- Eingang
- Prüfkriterienkatalog der Referenzfassung, Wortlaut des Bedingungswerks.
- Ausgang
- Kriterienmatrix mit Ampel, wörtlicher Fundstelle (Paragraf, Absatz, Seite), Begründung und – bei roter Ampel – Rechtszitierung.
- Abbruch
- Ohne Fundstelle keine grüne Ampel; das Kriterium wird zwingend als „nicht belegt“ geführt.
- 05
Preis-Leistungs-Expertise berechnen
Das gewichtete Leistungsergebnis dem Beitrag und der Beitragsstabilität gegenüberstellen.
- Eingang
- Kriterienmatrix, Beitrag, Selbstbeteiligung, Alterungsrückstellung, Entlastungsbausteine.
- Ausgang
- Leistungsscore, Beitragsindex und Preis-Leistungs-Kennziffer mit ausgewiesener Rechenlogik.
- Abbruch
- Beitragsdaten fehlen – der Leistungsscore wird ohne Preisbezug ausgewiesen, eine Preis-Leistungs-Aussage unterbleibt.
- 06
Anbieter-Benchmark ziehen
Die bilanzielle Substanz des geprüften Unternehmens in Relation zum Marktmedian setzen.
- Eingang
- RfB-Quote, Verwaltungskostenquote, Abschlusskostenquote, Schadenquote, Nettoverzinsung, Solvenzquote, versicherungsgeschäftliche Ergebnisquote, Bestandsentwicklung.
- Ausgang
- Kennzahlenspiegel mit Abweichung zum Marktmedian je Kennzahl und aggregierter Substanznote.
- Abbruch
- Kennzahlen älter als zwei Geschäftsjahre oder nicht vorhanden – Ausweis als Datenlücke, keine Substanznote.
- 07
Gesamtvotum ausgeben
Leistungsbefund, Preis-Leistungs-Kennziffer und Substanznote zu einer nachvollziehbaren Empfehlung verdichten.
- Eingang
- Ergebnisse der Schritte 3 bis 6.
- Ausgang
- Gesamtvotum, Auflistung roter Befunde mit Rechtszitierung, Klärungsaufträge, Handlungsempfehlung und Dokumentationsvermerk nach §§ 61, 203 VVG.
- Abbruch
- Mehr als zwei rote Befunde in tragenden Kriterien – kein zustimmendes Votum, sondern Votum „nicht empfehlungsfähig ohne Nachbesserung“.
Maßstab in Zahlen
- 19
- Themenfelder im Prüfraster
- 7
- Schritte je Auswertung
- 4
- Bewertungsstufen der Ampel
- 12
- Abschnitte der Musterakte
Bewertungsmaßstab
Ampelsystematik
Vier Stufen — GRÜN, GELB, ROT, GRAU —, keine Zwischenstufe. Die Methodik ist im Beitrag Ampelsystematik der Referenzfassung ausführlich erläutert.
Die Regelung ist eindeutig belegt und entspricht dem Soll-Standard oder übertrifft ihn; eine Schlechterstellung gegenüber der gesetzlichen Mindestregelung ist nicht ersichtlich.
Faktor 1
Die Regelung ist wirksam, bleibt jedoch hinter dem erreichbaren Soll-Standard zurück, ist auslegungsbedürftig oder nur unvollständig dokumentiert; Nachfrage- oder Nachverhandlungsbedarf. Hierunter fallen auch Nachweis-, Zusage- und Obliegenheitserfordernisse, die früher als „Hinweis“ (KV: ⚠, BU: INFO) geführt wurden.
Faktor 0.6
Die Regelung führt zu einer wesentlichen Deckungslücke, ist unbestimmt oder begegnet rechtlichen Bedenken. Zwingend mit Fundstelle und Rechtszitierung zu belegen.
Faktor 0 · Normzitat zwingend
Im vorgelegten Bedingungswerk konnte keine einschlägige Textstelle festgestellt werden. Keine Bewertung zugunsten oder zulasten des Versicherers; das Kriterium bleibt aus Zähler und Nenner der Wertung heraus und wird als Klärungsauftrag ausgewiesen (R4).
Faktor 0
Verbindliche Vorgaben
KI-Verhaltensregeln
Bedienung per Tastatur: Tab zum Wechseln, Pfeiltasten für die Auswahl, Enter oder Leertaste zum Auf- und Zuklappen.
Aufbau der Stellungnahme
Gliederung A bis J
Bedienung per Tastatur: Tab zum Wechseln, Pfeiltasten für die Auswahl, Enter oder Leertaste zum Auf- und Zuklappen.
Ratgeber beider Sparten
Grundlagenwissen, bevor geprüft wird
PKV-Ratgeber E-Book 2026 — acht Kapitel
Rechengrößen 2026, Beitragslogik, Wechselweg nach § 204 VVG, Gesundheitsprüfung und die unverzichtbaren Tarifbausteine. Online lesen oder als PDF laden.
BU-Ratgeber E-Book — acht Kapitel
BU-Definition und Prognosezeitraum, Verweisung, Anzeigepflicht nach § 19 VVG, Nachversicherung, Leistungsfall und Qualitäts-Checkliste — produktneutral, ohne Beitragsangaben.
Fachbeiträge
Hintergrund zur Prüfmethodik
Finanzkraft & Aufsicht
Sparte KVKapitalanlagen unter Aufsicht: Was sich bei GKV und PKV tatsächlich prüfen lässt
Berichtete Anlageverluste bei einzelnen Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen werfen Fragen zu Kontrolle und Transparenz auf. Was daraus folgt – und wie sich die Finanzkraft eines privaten Krankenversicherers einordnen lässt.
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Berufsunfähigkeit
Sparte BUAnzeigepflichtverletzung vermeiden: § 19 VVG in der BU-Antragstellung
Rücktritt, Anfechtung oder Vertragsanpassung – die Folgen einer verletzten Anzeigepflicht bei der BU-Antragstellung sind gestuft. Was §§ 19–22 VVG dazu regeln und worauf die Dokumentation ankommt.
Beitrag lesen →1.9.2026 · 6 Min.
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Sparte KVFast 40 Milliarden Euro Leistungen: Was hinter dem Kostenschub steckt
Ambulant, stationär, Zahn und Pflege: wohin die Leistungsausgaben der PKV fließen, welche Kostentreiber wirken und warum eine einzelne Beitragsanpassung kein Qualitätsurteil ist.
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