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Ihr BU-Bedingungswerk

geprüft, geklärt und entschieden.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird nach der MasterCheck-Prüfdatei BU in acht Schritten geprüft: zwölf Prüfphasen, Verweisungsdogmatik nach § 172 Abs. 2 VVG, SE/VSNS-Katalog, Bonitätsanalyse und Anbieter-Benchmark. Ergebnisoffen, belegpflichtig und mit menschlicher Fachfreigabe. Einreichung ausschließlich im geschlossenen BU-Bereich.

Prüfraster
12 Phasen des BU-Prüfkatalogs
Rechtsstand
05/2026

MasterCheck-Prüfdatei BU

Scoreboard und Auswertungsweg

Leistungskriterien
68
Qualitätskriterien
30
SE/VSNS
Top 26 · Median 39
HSS
Risikoträger-Score
  1. 01Eingabe vorbereiten
  2. 02Stammdaten befüllen
  3. 0312-Phasen-Prüfung
  4. 04SE/VSNS-Katalog auswerten
  5. 05Preis-/Leistungs-Expertise erstellen
  6. 06Bonität und Solvenz analysieren
  7. 07Anbieter-Benchmark durchführen
  8. 08Gesamtvotum mit Freigabehinweisen ausgeben

Strukturelle Ermessensrisiken

SE/VSNS-Heatmap des Prüfgegenstands

Markt-Top 26 · Markt-Median 39

  • VerweisungsregelungenP05 · 77 Muster

    Risikostufe: kritisch

  • LeistungseinschränkungenP04 · 63 Muster

    Risikostufe: sehr hoch

  • RentenbezugsphaseP09 · 59 Muster

    Risikostufe: hoch

  • UmorganisationP06 · 55 Muster

    Risikostufe: hoch

  • MitwirkungspflichtenP08 · 49 Muster

    Risikostufe: erhöht

  • Nachweise zum LeistungsantragP07 · 32 Muster

    Risikostufe: mittel

  • LeistungsgrundlageP01 · 20 Muster

    Risikostufe: moderat

  • Vereinfachte LeistungsauslöserP03 · 16 Muster

    Risikostufe: moderat

  • Spezielle LeistungenP10 · 15 Muster

    Risikostufe: moderat

  • AnpassungsoptionenP12 · 8 Muster

    Risikostufe: gering

  • GeltungsbereichP02 · 1 Muster

    Risikostufe: gering

  • Kostenbeteiligung ÜberprüfungP11 · 1 Muster

    Risikostufe: gering

Empirischer Bezugsrahmen

Ursachencluster und ihre gutachterliche Konsequenz

Die Häufigkeit der Leistungsauslöser bestimmt, welche Klauseldimensionen wertbestimmend gewichtet werden. Die Anteile sind Marktangaben und dienen ausschließlich als Bezugsgröße der Klauselwürdigung — sie sind keine Prognose für den Einzelfall.

  • Psychische Erkrankungen21,67 %

    Klauselqualität bei psychischen Auslösern (Krankheitsdefinition, Anerkenntnispraxis, Befristungsregeln im Rentenbezug) ist wertbestimmend.

  • Skelett- und Bewegungsapparat11,80 %

    Relevant in körperlich tätigen Berufen; Verweisungsregelung und Umorganisationsklausel sind kritisch.

  • Krebs und andere Geschwülste10,92 %

    Einmalzahlung bei Anerkennung sowie Reha- und Hilfsmittelleistungen (Phase 10) gewinnen an Bedeutung.

  • Herz- und Gefäßsystemrund 4,02 %

    Akut-BU-Klausel und vereinfachte Rentenzahlung nach Klinikaufenthalt sind wertbildend.

  • Unfällerund 4,02 %

    Sofort-BU-Klausel bei Unfall und Hilfsmittelleistungen sind die zugehörigen Klauseldimensionen.

  • Sonstige Nervenkrankheitenrund 4,02 %

    Bedingungsseitig oft wie psychische Erkrankungen behandelt; eine Differenzierung in den AVB ist Qualitätsmerkmal.

  • Sonstige Krankheiten9,27 %

    Restcluster; die Generalklausel der Leistungsauslösung muss ausreichend offen formuliert sein.

Sparte BU

Prüfmaßstab der Sparte

Die 12 Phasen des BU-Prüfkatalogs

Jede Phase trägt ein eigenes Gewicht und einen Berufsgruppen-Modifikator. Fehlt eine Unterlage, wird das betroffene Merkmal GRAU bewertet — nie positiv ausgelegt.

Phase 01 · P01

Leistungsgrundlage — Definition BU & versicherte Ereignisse

Prüfung der bedingungsseitigen BU-Definition gegen die Legaldefinition des § 172 Abs. 2 VVG: Mindestgrad, Kräfteverfall, Prognosezeitraum, rückwirkende Anerkennung, Teilzeitbehandlung.

Phase 02 · P02

Geltungsbereich — Versicherungsschutz im Ausland

Prüfung der weltweiten Geltung, der Meldepflichten im Ausland und der Anerkennung ausländischer Ärzte und Behörden im Leistungsfall.

Phase 03 · P03

Vereinfachte Leistungsauslöser — AU, Infektion, Erwerbsminderung, Pflege, Krebs

Prüfung der neben der klassischen BU-Anerkennung greifenden vereinfachten Auslöser.

Phase 04 · P04

Leistungseinschränkungen — Verkehr, Krieg, ABC-Waffen, Strahlen, Terror

Prüfung der Ausschlüsse gegen die marktüblichen Mustertexte: Sind fahrlässige Verstöße eingeschlossen, sind Ausschlüsse auf aktive Beteiligung begrenzt?

Phase 05 · P05

Verweisungsregelungen — abstrakt, konkret, Vorberuf, Ausscheiden

Prüfung der Verweisungsregelungen gegen den vom BGH entwickelten Maßstab. Der Verzicht auf die abstrakte Verweisung ist Mindeststandard.

Phase 06 · P06

Betriebliche Umorganisation — Selbständige und Heilberufe

Prüfung der Umorganisationsregelung für Selbständige. Bei angestellten versicherten Personen ist die Phase geringer zu gewichten; die Gewichtung ist offenzulegen.

Phase 07 · P07

Nachweise zum Leistungsantrag

Prüfung der im Leistungsfall geforderten Nachweise: Generalklausel, Fristen, Untersuchungsumfang, Schweigepflichtentbindung.

Phase 08 · P08

Mitwirkungspflichten der versicherten Person

Prüfung der von der versicherten Person geforderten Mitwirkung; Maßstab ist die Zumutbarkeit.

Phase 09 · P09

Rentenbezugsphase — Befristung, Nachprüfung, Meldepflichten

Prüfung der Regelungen während des Rentenbezugs; Maßstab ist § 173 VVG mit einer Befristung von höchstens 18 Monaten.

Phase 10 · P10

Spezielle Leistungen — Einmalzahlungen, Reha, Gutachtenhilfe

Prüfung der über die monatliche Rente hinausgehenden Zusatzleistungen.

Phase 11 · P11

Kostenbeteiligung bei unabhängiger Überprüfung

Prüfung der Kostenbeteiligung an unabhängigen Gutachten nach einer Leistungsablehnung sowie der Streitbeilegungsklauseln.

Phase 12 · P12

Anpassungsoptionen — § 163 VVG, Dynamik, Nachversicherungsgarantien

Prüfung der laufenden Anpassungsoptionen und der Schutzregelungen gegen Beitragserhöhungen und unzeitgemäße Leistungsanpassungen.

Bewertung

Vierstufige Ampelsystematik

Grün· belegt und bedarfsgerechtGelb· eingeschränkt · Klärung erforderlichRot· dokumentierte Lücke · PrüfbedarfGrau· nicht belegbar

ROT-Befunde werden ausschließlich mit Fundstelle und Normzitat ausgewiesen und als fachlicher und ggf. rechtlicher Prüfbedarf formuliert. GRAU steht für eine fehlende oder nicht eingereichte Unterlage und bleibt aus der gewichteten Wertung heraus.

Rechtsrahmen und Datenschutz

Status, Abgrenzung, Pseudonymisierung

Automatisiert erstellte gutachterliche Ersteinschätzung — Entwurf; menschliche Fachfreigabe ausstehend. Die Darstellung erläutert Bedingungswerke und Prüfmethodik und ist keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes; sie ersetzt keine Beratung und Dokumentation nach §§ 60–62 VVG. Verbindlich ist ausschließlich die unterzeichnete Stellungnahme.

Bitte übermitteln Sie Unterlagen pseudonymisiert: Alias, Geburtsjahr, Berufsgruppe, Region. Gesundheitsdaten nur, soweit für die Bedingungsprüfung erforderlich (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO). Einzelheiten zur Verarbeitung hochgeladener Unterlagen stehen in der Datenschutzerklärung.

Fragen zur BU-Bedingungsprüfung

Antworten zu Prüfumfang, Unterlagen, Ampelsystematik und Abgrenzung zur Rechtsberatung.

Begriffe kurz erklärt

Zentrale Begriffe der BU-Bedingungsprüfung in kurzer, produktneutraler Form.

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