Stand 05/2026
BU-Prüfraster: 12 Phasen im Überblick
Grundlage ist der BU-Prüfkatalog der Sparte Berufsunfähigkeitsversicherung. Je Themenfeld werden Soll-Merkmal, typische Rot-Trigger, Gelb-Konstellationen, Rechtsbezug und übliche Fundstellentypen ausgewiesen. Die Darstellung erläutert Bedingungsmerkmale und Prüfmethodik und ist keine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG); eine Einzelfallprüfung ersetzt sie nicht. Personenbezogene Angaben werden in der Prüfpraxis ausschließlich pseudonymisiert verarbeitet (Alias, Geburtsjahr, Berufsgruppe statt Klardaten).
Ampel-Legende
12 von 12 Themenfeldern
Bewertungsmaßstab im Volltext
68 Leistungskriterien je Prüfphase
68 Leistungskriterien · 30 Qualitätskriterien
Jedes Kriterium ist belegpflichtig: ohne einschlägige Fundstelle bleibt es GRAU und wird nicht positiv ausgelegt. Kriterien mit dem Hinweis „nur Selbstständige" gehen bei Angestellten mit geringerem Gewicht in die Phasenwertung ein.
Automatisiert erstellte gutachterliche Ersteinschätzung — Entwurf; menschliche Fachfreigabe ausstehend. Die Darstellung erläutert Bedingungswerke und Prüfmethodik und ist keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes; sie ersetzt keine Beratung und Dokumentation nach §§ 60–62 VVG. Verbindlich ist ausschließlich die unterzeichnete Stellungnahme.
Fragen zum BU-Prüfraster
Antworten zu Phasenlogik, Rot-Triggern, Berufsgruppen-Modifikator und Ampelstufen.
Begriffe kurz erklärt
Begriffe, die in den Prüfpunkten und Rot-Triggern verwendet werden.
Bedingungsgemäßer Zustand, in dem die versicherte Person ihren zuletzt konkret ausgeübten Beruf infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls voraussichtlich für einen bedingungsgemäß festgelegten Zeitraum zu mindestens dem vereinbarten Grad nicht mehr ausüben kann. Geprüft wird, ob die Bedingungen Mindestgrad, Kräfteverfall und Prognosezeitraum ausdrücklich regeln.
Textstelle: Prüfphase 1 (P01) — Leistungsgrundlage — Definition BU & versicherte Ereignisse; § 172 Abs. 2 VVG · BU-Prüfraster
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Klausel, die eine Leistung an die theoretische Möglichkeit einer anderen zumutbaren Tätigkeit knüpft, ohne dass diese tatsächlich ausgeübt wird. Prüfgegenstand ist, ob die Bedingungen einen ausdrücklichen Verzicht enthalten und ob der Verzicht auch für die Nachprüfung gilt.
Textstelle: Prüfphase 5 (P05) — Verweisungsregelungen — abstrakt, konkret, Vorberuf, Ausscheiden; § 172 Abs. 2 VVG, BGH IV ZR 229/03 · BU-Prüfraster
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Anknüpfung an eine tatsächlich ausgeübte andere Tätigkeit. Prüfgegenstand ist, ob die Bedingungen die Vergleichbarkeit nach Ausbildung, Erfahrung, bisheriger Lebensstellung und Einkommen bestimmen und ob Vorberuf oder Ausscheiden gesondert geregelt sind.
Textstelle: Prüfphase 5 (P05) — Verweisungsregelungen — abstrakt, konkret, Vorberuf, Ausscheiden; BGH IV ZR 62/15, § 305c Abs. 2 BGB · BU-Prüfraster
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Zeitraum, für den die voraussichtliche Fortdauer der Berufsunfähigkeit festzustellen ist. Prüfgegenstand sind die bedingungsgemäße Länge des Zeitraums und der Zeitpunkt, ab dem die Leistung einsetzt.
Textstelle: Prüfphase 1 (P01) — Leistungsgrundlage — Definition BU & versicherte Ereignisse; § 172 Abs. 2, § 173 VVG · BU-Prüfraster
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Einordnung der zuletzt ausgeübten Tätigkeit, die die Gewichtung einzelner Prüfphasen beeinflusst, etwa die Umorganisation bei Selbständigen oder Infektionsklauseln bei Heilberufen. Sie ist ein Prüfparameter und keine Risikobewertung der Person.
Textstelle: Prüfphase 6 (P06) — Betriebliche Umorganisation — Selbständige und Heilberufe; Berufsgruppen-Modifikator des BU-Prüfrasters · BU-Prüfraster
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Einheitlicher Bewertungsmaßstab je Prüfpunkt: GRÜN, wenn das Soll-Merkmal bedingungsseitig belegt ist; GELB bei einschränkender oder auslegungsbedürftiger Regelung; ROT, wenn das Soll-Merkmal verfehlt wird; GRAU, wenn im eingereichten Bedingungswerk keine Fundstelle vorliegt — daraus folgt ein Klärungsauftrag, keine Bewertung zulasten des Vertrags.
Textstelle: Bewertungssystematik der MasterCheck-Prüfdatei BU · BU-Prüfraster
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Grundsatz, dass jede Bewertung auf eine konkrete Fundstelle im eingereichten Bedingungswerk gestützt wird. Liegt keine Fundstelle vor, ist ausschließlich die Stufe GRAU mit Klärungsauftrag zulässig; eine positive Auslegung erfolgt nicht.
Textstelle: Belegregel der MasterCheck-Prüfdatei BU · BU-Prüfraster
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