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Referenzbestand · Stand 07.08.2026

Referenztarife: Prüfraster je Bedingungswerk

Jeder Tarif bildet eine eigene Prüfkategorie. Das Prüfraster ordnet jede Position einem Prüfkriterium und einem Themenfeld der grundlegenden Prüfdatei zu, bewertet sie nach der vierstufigen Ampelsystematik und führt Rechtsbezug und Fundstelle mit. Positionen ohne Fundstelle sind als [offen] geführt und wirken nicht abwertend (R4). Über „Gegen diesen Tarif prüfen“ wird der ausgewählte Tarif als Vergleichsmaßstab an die Auswertung übergeben.

Beispielauswertungen eines Versicherers, Stand 07.08.2026; die registergebundene Referenzseite (Originaldruckstücke mehrerer Versicherer) folgt.

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Fachbeitrag · Handlungsoptionen

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Vor der Gegenprüfung eines Zieltarifs: Selbstbehalt, Beitragsrückerstattung, Tarifwechsel nach § 204 VVG und Sozialtarife samt Nebenwirkungen und richtiger Prüfreihenfolge.

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