Methodik
Ampelsystematik der Referenzfassung: vier Stufen, klare Belegpflicht
GRÜN, GELB, ROT und GRAU – wie die vier Stufen für KV und BU einheitlich definiert sind, wie sie in den Leistungsscore eingehen und warum eine fehlende Quelle nie abwertet.
9.3.2026 · 7 Min.
Rn. 1
Die vier Stufen
Die Referenzfassung kennt vier Bewertungsstufen — für die private Krankenversicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung identisch (R17). GRÜN steht für eine belegte, bedarfsgerechte Klausel, GELB für eine tragfähige, aber eingeschränkte oder auslegungsbedürftige Regelung, ROT für eine dokumentierte Lücke mit Fundstelle und Normbezug, GRAU für ein Kriterium, zu dem im eingereichten Bedingungswerk keine Textstelle feststellbar ist. Die früheren Sonderbezeichnungen BLAU (KV) sowie HINWEIS/INFO und ⚠ sind zusammengeführt: sie werden der Stufe GELB zugeordnet und beim Export als abweichende Stufenbezeichnung blockiert.
Rn. 2
Belegpflicht und Normzitat
Jeder gewertete Befund benötigt eine Fundstelle in der eingereichten Unterlage – mit Anlagennummer, Paragraf und Absatz. Jeder rote Befund benötigt zusätzlich die einschlägige Rechtsnorm. Fehlt eine Quelle, wird der Befund als offen geführt; das dämpft den Score, wertet aber nicht ab.
- Fundstelle je gewertetem Befund (Belegpflicht)
- Normzitat je rotem Befund (Zitierpflicht)
- Offene Punkte als Klärungsauftrag statt als Abwertung
- Gesetzlich normierte Tarife nicht am Wettbewerbsmaßstab messen
Rn. 3
Vom Befund zum Score
Die Befunde werden je Kriterium gewichtet und über die sechs Vertragsphasen zusammengeführt. Ergebnis ist ein Leistungsscore von 0 bis 100 mit Votum, dargestellt als Score-Ring, Balkendiagramm je Kriterium und Netzdiagramm je Vertragsphase.
Der Beitrag ist eine allgemeine fachliche Darstellung und ersetzt keine Einzelfallprüfung nach §§ 60–62 VVG. Verbindlich ist allein die unterzeichnete Stellungnahme.